Vermieterseitige Kündigungsgründe: Zunächst ist anzumerken, dass in Deutschland die Interessen der Mieter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Vor einer willkürlichen Kündigung oder einer unrechtmäßigen Mieterhöhung muss der Mieter keine Angst haben. Die Wohnung des Mieters wird gesetzlich als Lebensmittelpunkt eingeschätzt.
Kündigung Mietvertrag Vermieter Muster Download
„Das Kündigungsschreiben kann unten heruntergeladen werden„
Entsprechend kann der Vermieter den bestehenden Mietvertrag nur kündigen, wenn triftige Gründe für eine Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen, siehe hierzu BGB § 573, Abs. 1.1.
Ausdrücklich ist in BGB § 573, Abs. 1.2 vermerkt, dass eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung kein berechtigtes Interesse darstellt.
Besteht der Mieter auf sein Recht zur dauerhaften Einhaltung der Mietpreisbremse, darf ihm aus diesem Grund nicht gekündigt werden.
Gründe für eine ordentliche Kündigung
Spricht der Vermieter Ihnen die ordentliche Kündigung aus, muss er die Gründe dafür erläutern. Gemäß BGB § 573 Abs. 2 stehen ihm dazu 3 Gründe zu:
- Sie als Mieter haben die vertraglich vereinbarten Pflichten mutwillig erheblich verletzt.
- Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf für sich selbst, Angehörige seines Haushalts oder andere Familienangehörige.
- Der Vermieter kann seine Immobilie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht angemessen verwerten.
Auf die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf (Punkt 2) und der in Punkt 3 dargelegten angemessenen wirtschaftlichen Verwertung hat der Mieter keinen Einfluss. Lediglich die in Punkt 1 dargelegte erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten steht in seinem Einflussbereich.
Gründe für die fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrags
Die Kündigung kann bei schwerwiegenden Vertragsverstößen bereits nach einem einmaligen Verstoß fristlos ausgesprochen werden. In der Regel sollte allerdings mit einer Abmahnung auf das Fehlverhalten und die drohende Kündigung hingewiesen werden. Erhebliche Vertragsverstöße sind wie folgt:
- Wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung
- Unerlaubte Untervermietung an Dritte (z.B. über AirBnB) ohne Kenntnis oder Einvernehmen des Vermieters
- Mietzahlungsverzug
- Ausübung einer nach außen erkennbaren und nicht gestatteten Gewerbetätigkeit
- Haustierhaltung trotz vorliegendem rechtmäßigem Verbot
- Wiederholte Störung des Hausfriedens
- Mutwillige Beschädigung oder Vernachlässigung des Mietobjekts
Die Kündigung muss unabhängig von ihrer fristlosen oder fristgerechten Ausführung die triftigen Gründe nennen und nach formalen und rechtlichen Regeln ausformuliert sein.