Verhält sich der Nachbar auch nach einem Gespräch uneinsichtig und verursacht weiterhin Ruhestörungen, können Sie sich an den Vermieter wenden. Dieser hat die Pflicht, Ihre Wohnung in dem vertragsmäßig vereinbarten Zustand zu erhalten. Musterbrief Lärmbelästigung Vermieter herunterladen.
Wiederholte Ruhestörungen können als Mangel an der Mietsache bewertet werden und rechtfertigen unter Umständen sogar eine Mietminderung.
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Eine Anzeige wegen Ruhestörung gemäß Hausordnung bringt den Vermieter in Zugzwang. Er ist nun für die Behebung des Mangels zuständig. Er kann selbst entscheiden, ob er das Gespräch mit dem Störenfried sucht oder eine Abmahnung schreibt.
In schweren Fällen von Ruhestörung kann er dem verursachenden Mieter sogar kündigen. Bei regelmäßig auftretender Ruhestörung empfiehlt sich das Protokollieren in einem Lärmtagebuch. Damit haben Sie einen schriftlichen Nachweis der Ruhestörungen. Es kann Ihnen helfen, die Probleme zu lösen.
Abmahnung und Kündigung aufgrund von Ruhestörung
Der Vermieter kann einen Mieter wegen Ruhestörung in mündlicher oder schriftlicher Form abmahnen. Die schriftliche Form hat den Vorteil, dass im Streitfall ein Beleg für vorherige Abmahnungen vorhanden ist. Eine Abmahnung ist immer dann zulässig, wenn die Annahme besteht, dass der Mieter vertragswidrig handelt. Eine Vertragswidrigkeit ist gegeben, wenn der Mieter fortgesetzt gegen die Hausordnung und die darin aufgeführten Ruhezeiten verstößt und damit den Hausfrieden stört.
In der Regel haben Vermieter ein großes Interesse daran, dass lärmverursachende Mieter ihr störendes Verhalten ändern. Mieter, die unter der fortgesetzten Ruhestörung leiden, können nämlich eine Mietminderung wegen Ruhestörung in Anspruch nehmen. Damit würde ein finanzieller Nachteil für den Vermieter entstehen. Diesen könnte er mit einer Schadensersatzforderung an den ruhestörenden Mieter ausgleichen.