Vermieter möchte die Wohnung betreten: Wenn Sie eine Wohnung anmieten, erhalten Sie damit das alleinige Recht, festzulegen, welche Personen zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund Ihre Wohnung betreten dürfen. Wohnungsbesichtigung durch Vermieter Musterschreiben herunterladen.
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter Musterschreiben Download
Dieses rechtlich abgesicherte Hausrecht dürfen Sie nicht nur gegenüber ungebetenen Gästen wie beispielsweise Vertretern ausüben, sondern es betrifft auch Ihren Vermieter bzw. dessen Beauftragte. „Das Musterschreiben kann unten heruntergeladen werden„
Setzen Sie Ihr Hausrecht insbesondere ein, um Überraschungsbesuche abzuwehren. Ein Überraschungsbesuch ist selten ein Grund zur Freude, im Gegenteil, er macht kopflos und kann zu unüberlegten Reaktionen führen.
Genau dieses Verhalten sollten Sie gegenüber Ihrem Vermieter vermeiden. Möchte Ihr Vermieter, Ihre Hausverwaltung oder eine vom Vermieter beauftragte Handwerksfirma Ihre Wohnung betreten, muss der Zutrittswunsch schriftlich geäußert werden.
Wann muss Zutritt in die Wohnung gewährt werden?
Grundsätzlich darf ein Vermieter in einer rücksichtsvollen Weise von seinem Recht auf Besichtigung und Betreuung der Wohnung Gebrauch machen. Dabei muss er die Interessen des Mieters berücksichtigen. Sein Recht kann der Vermieter nach Anmeldung wochentags zu angemessenen Tageszeiten wahrnehmen. Als angemessene Tageszeit gilt in der Regel 10:00 bis 13:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr.
Zutritt mit Voranmeldung
Gemäß aktueller Rechtsprechung hat der Vermieter aus den folgenden Gründen ein Recht auf Zutritt nach Voranmeldung:
- Vom Mieter gemeldete Mängel dürfen vom Vermieter begutachtet und die erfolgreiche Beseitigung überprüft werden.
- Bei begründetem Verdacht auf Verwahrlosung (Messi-Wohnung) oder vertragswidrigem Gebrauch (z.B. nicht gestattete Untervermietung)
- Zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen bzw. vorherige Neuvermessung
- Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten nach bereits erfolgter Kündigung des Mietverhältnisses
- Wohnungsbesichtigung mit Kaufinteressenten, wenn die Immobilie oder Wohnung zum Verkauf steht
Dem Vermieter steht kein generelles Besichtigungsrecht zur regelmäßigen Kontrolle des Wohnungszustands zu. In aktuellen Rechtsprechungen und einschlägigen Ratgebern wird in diesem Zusammenhang ein Besichtigungsrecht alle ein bis zwei Jahre empfohlen. Das Recht auf Besichtigung kann allerdings in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Ohne Voranmeldung darf der Vermieter nur aus triftigem Grund den Zutritt zur Wohnung verlangen. Ein Grund hierfür ist eine akute Gefahr für Schädigung seines Eigentums beispielsweise durch Feuer oder einen Wasserrohrbruch.