Sie können die Pauschalreise jederzeit vor Abflug stornieren. Dafür verlangen die Veranstalter jedoch eine Entschädigung. Reise stornieren Muster herunterladen.
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In welchen fällen der Veranstalter keine Entschädigung verlangen darf ist gesetzlich vorgeschriebenen. Auf diese Gründe müssen Sie sich berufen, um von der Reise zurücktreten zu können und Reisekosten vollumfänglich erstattet zu bekommen:
Reiserücktritt wegen höhere Gewalt
Es gibt keine genaue Definition von Ursachen oder eine Liste von Gründen im Gesetz. Dort heißt es, dass „unvermeidbare besondere Umstände“ am oder in der Nähe des Bestimmungsortes auftreten müssen, die die Reise ernsthaft beeinträchtigt. Was genau sind solche Umstände? Das Gesetz definiert dies nicht klar. Für Reisende müssen sie jedoch unkontrollierbar sein, und die Folgen unvermeidlich sein (BGB 651h Absatz 3). Im Zweifelsfall oder bei Streitigkeiten muss das Gericht klären, ob es ausreichende Gründe für ein kostenloses Rücktrittsrecht gab.
Die vom auswärtigen Amtes, herausgegebene Reisewarnung weisen auf „besondere Umstände“ hin. Beispielsweise wird das Ministerium bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen Unruhen oder bei Pandemien solche Warnungen aussprechen.
Gravierende Reiseänderungen
Wenn das Reisebüro die Reiseroute nach Unterzeichnung des Vertrags erheblich ändert, können Sie wahrscheinlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Solche wesentlichen Änderungen können beispielsweise eine signifikante Erhöhung der Reisekosten, eine Änderung der Flugzeit (zum Beispiel ein Tag später), ein anderer Abflug- oder Ankunftsort oder eine neue Unterkunft sein.
Wenn eine größere Änderung eintritt, können Sie entscheiden: Akzeptieren Sie das Angebot oder treten Sie von der Reise zurück? Wenn Sie die Anforderungen von § 651g BGB erfüllen, müssen Sie keine Entschädigung zahlen, sodass Sie den vollen Betrag der Reisekosten erstattet bekommen.