Mietvertrag kündigen – kurz zusammengefasst: 1) Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag haben eine 3-monatige gesetzliche Kündigungsfrist. 2) Ist im Mietvertrag eine kürzere Frist vereinbart, kann das Mietverhältnis entsprechend mit dieser Frist gekündigt werden. 3) Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 3. Werktag des Monats dem Vermieter zugestellt werden. 4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Wohnung kündigen Muster word Download
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Bei der ordentlichen Kündigung muss der Mieter keinen Grund angeben. Die Wirksamkeit der Kündigung ist gegeben, wenn der Mieter seinen Willen zur Kündigung in schriftlicher Form klar äußert. Um Unstimmigkeiten mit dem Vermieter zu verhindern, sollte das Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten:
-Adresse der Wohnung und deren Lage im Haus (z.B. 2. OG links)
-Zeitpunkt, zu dem die Kündigung erfolgt
-Aufforderung zur Zusendung einer Kündigungsbestätigung durch den Vermieter
-Bitte um eine Terminvereinbarung zur Wohnungsübergabe
Außerdem sollte das Kündigungsschreiben den Hinweis erhalten, dass die Kündigung des Mietverhältnisses zum nächstmöglichen Termin wirksam wird, sollte das Kündigungsschreiben verspätet beim Vermieter eintreffen. (Auch wenn der Mieter diesen Hinweis vergisst, wird in der Regel die Wohnungskündigung bei Verpassen der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin wirksam.)
Sonderfall: die fristlose Wohnungskündigung
Im Fall einer fristlosen, d.h. außerordentlichen Kündigung muss der Mieter keine Kündigungsfristen einhalten. Allerdings kann der Mieter seine Wohnung nur unter bestimmten Umständen fristlos kündigen: Eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung ist nicht möglich.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig zum vereinbarten Bezugstermin übergeben wird, siehe BGB § 543 Abs. 1. Oder wenn die Wohnung bei Einzug unbewohnbar ist. Dafür könnte ein Wohnungsbrand verantwortlich sein.
Die Wohnung ist in einem gesundheitsgefährdenden Zustand
Eine Mietwohnung ist gesundheitsgefährdend, wenn ein starker Schimmelbefall vorliegt oder giftige Baumaterialien verwendet wurden. Leider muss der Mieter das Gesundheitsrisiko zumeist mit einem Gutachten nachweisen.
Schwere Mietvertragsverletzung durch den Vermieter
Eine schwere Verletzung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung nach eigenem Ermessen und ohne die Zustimmung des Mieters betritt oder wenn er die Nebenkostenabrechnung vorsätzlich zu Ungunsten des Mieters erstellt. Auch Beleidigungen oder Übergriffe durch den Vermieter können Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses sein.
Wird die fristlose Kündigung vom Vermieter ausgesprochen, muss er dem Mieter eine angemessene Frist zum Auszug einräumen. Eine explizite gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Allgemein gilt ein Zeitraum von 2 Wochen als angemessen.