Mietvertrag Wohngemeinschaft Download kostenlos – WG Muster PDF

Mietvertrag Wohngemeinschaft Download kostenlos

Der zwischen dem Haupt- und Untermieter geschlossene Wohnungsmietvertrag wird Untermietvertrag genannt. Zumeist sind es wirtschaftliche Gründe, die dazu führen, dass der Hauptmieter einen Untermieter nimmt. So kann er seine Mietkosten reduzieren. Was ist bei einem Untermietvertrag zu beachten?

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Was ist ein Untermietvertrag?

Im Untermietvertrag wird das Zusammenleben von Hauptmieter und Untermieter geregelt, wenn letzterem die Wohnung komplett oder teilweise vermietet wird. Grundsätzlich entspricht er einem herkömmlichen Mietvertrag. Er enthält beispielsweise Informationen zur Höhe der Miete und zur Dauer des Mietverhältnisses. Durch die Untervermietung können die Miete und die laufenden Kosten auf eine oder mehrere Personen umgelegt werden. Dazu kann der Hauptmieter aus verschiedenen Gründen gezwungen sein:

  • ein Auslandsaufenthalt (Beruf/Studium)
  • kann die Miete nicht mehr komplett aufbringen
  • möchte mit dem Partner/der Partnerin und/oder Familienmitgliedern zusammenziehen

Welche Voraussetzungen müssen für die Untermiete erfüllt sein?

Grundsätzlich darf der Hauptmieter ein Untermietverhältnis eingehen, allerdings ist dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Es gibt keine vorgeschriebene Form für den Antrag. Wir empfehlen, das Schreiben in schriftlicher Form am besten per Einschreiben an den Vermieter zu richten. Grundsätzlich darf das Untermietverhältnis nicht den Zeitraum überschreiben, der im Hauptmietvertrag vorgesehen ist (falls es ein befristeter Mietvertrag ist). Wird der Untermietvertrag von vornherein für einen begrenzten Zeitraum geschlossen, zum Beispiel für eine Interimsnutzung während eines Auslandssemesters des Hauptmieters, wird in diesem Zusammenhang der Begriff Zwischenmietvertrag benutzt.

Muster für einen Untermietvertrag

Wer seine Wohnung komplett oder teilweise untervermieten möchte, sollte immer mit dem Untermieter einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Untermietvertrag kann im Prinzip mündlich getroffen werden, aber dann sind im Streitfall die mündlich getroffenen Vereinbarungen schwer zu beweisen.